Nichtöffentliche Informationen

Nichtöffentliche Informationen behandeln wir im Interesse von Roche sorgfältig

Als Mitarbeitende haben wir im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit auf vielfältige Weise Zugang zu nichtöffentlichen Informationen; hierzu gehören z. B. vertrauliche Informationen zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Produktionsverfahren, Geschäftsplänen, Finanzdaten, Marketing- und Vertriebsstrategien, Markteinführungen neuer Produkte sowie Aktivitäten in den Bereichen Unternehmensfusion, -akquisition sowie Lizenzierung.

Nichtöffentliche Informationen sind als eine der wertvollsten Vermögenswerte von Roche zu behandeln. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, nichtöffentliche Informationen, von denen sie während ihres Arbeitsverhältnisses bei Roche Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu wahren. Dies bedeutet, dass derartige Informationen an niemanden weitergeben sollten, der nicht bei Roche beschäftigt ist. Auch andere Roche-Mitarbeitende, die kein aktuelles, legitimes geschäftliches Bedürfnis nach diesen Informationen haben, dürfen diese nicht erhalten. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen sind Teil des Arbeitsvertrags und gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn nichtöffentliche Informationen an Dritte weitergegeben werden, stellen wir sicher, dass dieser geeignete Schutzmassnahmen für diese Informationen ergreift.

Wir respektieren die vertraulichen Informationen Dritter und ergreifen geeignete Schutzmassnahmen für diese Informationen.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass in einem durch Wettbewerb geprägten Umfeld Dritte versuchen, sich Zugang zu vertraulichen Informationen über unsere Geschäftstätigkeit zu verschaffen. Konkurrenzbeobachtungsaktivitäten Dritter – so genannte «Competitive Intelligence»-Aktivitäten – sind in unserer Branche gang und gäbe. Daher müssen wir an öffentlichen Orten wie in Flugzeugen, Zügen, Strassenbahnen, Bars und Restaurants sowie in sozialen Medien und mit nicht genehmigten Kommunikationsmitteln sehr vorsichtig beim Umgang mit vertraulichen Informationen sein.

Von uns allen wird erwartet, dass wir:
  • nichtöffentliche Informationen nur an Personen weitergeben, die diese auch benötigen und zu deren Erhalt berechtigt sind;
  • die vertraulichen Informationen Dritter respektieren und schützen;
  • uns der Konkurrenzbeobachtungsaktivitäten Dritter bewusst sind, die das Vermögen und die Interessen von Roche schädigen könnten;
  • die vertraglichen Geheimhaltungspflichten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhalten.
Fragen & Antworten

Ich habe gerade von einem Konkurrenten zu Roche gewechselt und bringe viele Informationen mit, die meiner Meinung nach nützlich für Roche sein könnten. Darf ich diese Informationen an mein neues Team weitergeben?

Nein. Sie dürfen keine Informationen weitergeben, wenn diese vertraulich sind. Sie müssen sich an Ihre vertraglichen Geheimhaltungspflichten halten, auch nachdem das Arbeitsverhältnis mit Ihrem früheren Arbeitgeber beendet worden ist.

Während eines gemeinsamen Flugs nach New York bespreche ich mit einer Kollegin von Roche vertrauliche Ergebnisse einer laufenden klinischen Studie. Ist das in Ordnung?

Seien Sie stets auf der Hut vor Konkurrenzbeobachtungsversuchen Dritter! Sowohl an öffentlichen Orten als auch in sozialen Medien und mit nicht genehmigten Kommunikationsmitteln müssen Sie sehr vorsichtig beim Umgang mit vertraulichen Informationen sein.

Weiterführende Informationen und Anweisungen

Weiterführende Informationen finden Sie im Roche-Internet und -Intranet. Spezifische Angaben finden Sie in der «Directive on the Separation of Partnered Programs (Firewall Directive)».

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