Diskriminierung & Belästigung
Wir schätzen Vielfalt und Inklusion als Teil unserer inspirierenden Arbeitsumgebung
Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit in zahlreichen Ländern mit vielen verschiedenen Kulturen waren wir bei Roche schon immer offen für neue und unkonventionelle Ansätze. Vielfalt erfordert eine sorgfältige Führung, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden und ihren ganzen Wert auszuschöpfen. Bei Roche schätzen und nutzen wir unsere Vielfalt, indem wir sie in ein inklusives Arbeitsumfeld einbeziehen. Wir sind überzeugt, dass dies unsere Innovationskraft stärkt und das Engagement unserer Mitarbeitenden verbessert. Die Vielfalt, die in der Herkunft, der Kultur, der Sprache und den Ideen unserer Mitarbeitenden zum Ausdruck kommt, bietet uns einen echten Wettbewerbsvorteil.
Wir sind viele und arbeiten Hand in Hand – über Funktionen, Standorte und Länder hinweg. Die Kultur der Inklusion von Roche bedeutet, dass wir die Unterschiedlichkeit unserer Mitarbeitenden wertschätzen und aktiv an der Schaffung eines Umfelds arbeiten, in welchem neue Ideen und Arbeitsweisen geteilt und unser volles Potenzial ausgeschöpft werden kann.
Roche verpflichtet sich, alle potenziellen und bestehenden Mitarbeitenden fair und gleich zu behandeln und auch bei der Fort- und Weiterbildung die Grundsätze der Gleichberechtigung anzuwenden. Wir dulden keinerlei Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz.
Wir zeigen keinerlei Toleranz, wenn Mitarbeitende am Arbeitsplatz beleidigendem, anstössigem oder sonstigem unerwünschten Verhalten ausgesetzt sind, das die persönliche Würde des Opfers verletzt oder eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Atmosphäre für das Opfer schafft (z. B. physische, sexuelle, psychologische, verbale oder jede andere Form der Belästigung). Zur Unternehmenspolitik von Roche gehört es zu gewährleisten, dass das Verhalten ihrer Mitarbeitenden frei ist von Diskriminierung gegen andere aufgrund von Geschlecht, Alter, Ethnie, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, HIV-Infektion/Aids, Zivilstand, genetischen Informationen, Fähigkeiten oder sonstigen relevanten Merkmalen, die nach anwendbarem Recht geschützt sind.
Diese Grundsätze gelten für sämtliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses wie Einstellung, Arbeitszuteilung, Beförderung, Vergütung, Arbeitsdisziplin und Kündigung.
Wer in gutem Glauben davon ausgeht, Mitarbeitende seien diskriminiert oder belästigt worden, sollte dieses Fehlverhalten dem Linienvorgesetzten melden.