Interessenkonflikte

Persönliche Interessen dürfen unser berufliches Urteilsvermögen nicht unangemessen beeinflussen

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die persönlichen Interessen im Widerspruch zu den Interessen von Roche stehen und sich dadurch Loyalitätskonflikte ergeben könnten. Als Mitarbeitende von Roche müssen wir Situationen vermeiden, in denen unsere persönlichen Interessen mit jenen von Roche in Konflikt geraten oder es den Anschein macht, dass dies der Fall ist.

Aktivitäten von Verwandten und nahestehenden Personen können zu Interessenkonflikten führen. Wir sollten uns an keinen Entscheidungen beteiligen, welche unsere eigenen Interessen mit jenen von Roche in Konflikt geraten lassen könnten.

Wir dürfen unsere Anstellung bei Roche nicht missbrauchen, um ungerechtfertigt persönliche Vorteile oder Vorteile für Verwandte oder uns nahestehende Personen zu erlangen.

Wir müssen mögliche Interessenkonflikte sorgfältig prüfen, bevor wir einem Nebenerwerb nachgehen.

Berufliche Tätigkeiten ausserhalb von Roche, einschliesslich Mitgliedschaften in externen Leitungsgremien, können zu Interessenkonflikten führen. Mitarbeitende, die eine Mitgliedschaft in einem Leitungsgremium bei einem Drittunternehmen, in einer kommerziell tätigen Organisation oder in einem wissenschaftlichen Beirat (Scientific Advisory Board) erwägen, müssen zuvor gemäss den Richtlinien über die Mitgliedschaft von Mitarbeitenden in Leitungsgremien die Genehmigung der zuständigen Roche-Führungskraft einholen. Für Mitgliedschaften in Leitungsgremien gemeinnütziger, wohltätiger und nicht gewinnorientiert arbeitender Organisationen (z. B. Sportvereine, Wohltätigkeitsorganisationen) ist keine vorherige Genehmigung erforderlich.

Viele tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte lassen sich auf eine sowohl für den betroffenen Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen akzeptable Weise lösen. Der betroffene Mitarbeitende soll sich umgehend an den Linienvorgesetzten wenden, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann.

Mitarbeitenden müssen nicht nur tatsächliche Interessenkonflikte vermeiden, sondern auch Situationen, in denen Aussenstehende den Eindruck eines Interessenkonflikts erhalten könnten, auch wenn der Mitarbeitende dies nicht beabsichtigt (perception matters).

Von uns allen wird erwartet, dass wir:
  • Situationen vermeiden, in denen unsere persönlichen Interessen mit denen von Roche in Konflikt geraten könnten;
  • unsere Stellung bei Roche nicht ungerechtfertigt zu unserem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil von Verwandten oder uns nahestehenden Personen ausnutzen;
  • bei einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt sofort den Linienvorgesetzten informieren, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann;
  • unseren Linienvorgesetzten informieren, wenn wir eine Mitgliedschaft bei einem Leitungsgremium eines Drittunternehmens, einer kommerziell tätigen Organisation oder in einem wissenschaftlichen Beirat in Erwägung ziehen.
Fragen & Antworten

Ich bin unsicher, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Was soll ich nun tun?

Bei Zweifeln wenden Sie sich an Ihren Linienvorgesetzten, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann.

Meine Frau arbeitet im Management bei einem Zulieferer, der sich um einen Vertrag mit Roche bewirbt. Ich habe die Möglichkeit, den Auswahlprozess bei Roche zu beeinflussen. Wie soll ich mich verhalten?

Hier liegt ein Interessenkonflikt vor. Sie müssen diesen Ihrem Linienvorgesetzten melden und dürfen sich nicht an der Entscheidung beteiligen. Der Linienvorgesetzte entscheidet, ob der Zulieferer, im besten Interesse von Roche handelt. Ist dies der Fall, kann der Zulieferer trotz der bestehenden Verknüpfung ausgewählt werden.

Ein Freund hat ein Biotechnologieunternehmen gegründet und möchte mich im Verwaltungsrat haben. Darf ich das?

Da ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, müssen Sie Ihren Linienvorgesetzten informieren. Mitarbeitende, die Verwaltungsratsmitglied eines Drittunternehmens werden möchten, müssen dies vorab schriftlich durch die zuständige Roche-Führungskraft genehmigen lassen. Je nach Position ist dies der Verwaltungsratspräsident, der Chief Executive Officer oder das zuständige Konzernleitungsmitglied.

Ich bin Linienvorgesetze und möchte meine Tochter in meinem Team einstellen. Ist dies in Ordnung?

Generell gilt, dass eng miteinander verwandte Mitarbeitende nicht in derselben vertikalen Reporting Line arbeiten sollten, damit kein Eindruck eines Interessenkonflikts erweckt wird.

Rat und Hilfe einholen?