Zoll, Handel & Exportkontrolle
Der Schlüssel für einen wirksamen und effizienten Warenfluss
Alle Transaktionen können unabhängig davon, ob sie grenzüberschreitend sind oder innerhalb desselben Landes stattfinden, nationalen und internationalen Zoll- und Handelsbestimmungen und/oder Exportkontrollen unterliegen.
Roche ist bestrebt, sämtliche Zoll-, Handels- und Exportkontrollbestimmungen einzuhalten, wobei auch potenziell widersprüchliche Bestimmungen zwischen den Ländern, in welchen Roche tätig ist, berücksichtigt werden. Die Missachtung kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und zum Verlust von Ausfuhrprivilegien führen.
Zoll und Handel
Roche ist global tätig und bearbeitet täglich Einfuhren, Ausfuhren und Transitvorgänge verschiedenster Waren. Da diese rechtzeitig den Zoll passieren sollen, müssen alle Warenlieferungen durch eine Logistikabteilung bearbeitet werden, um unter Einhaltung der Weisungen der Experten sicherzustellen, dass alle nationalen und internationalen Bestimmungen eingehalten werden.
Zollgesetze sind unabhängig von der Menge und Art der Waren oder des Transportmittels einzuhalten. Die Zollbehörden prüfen nicht nur die Einhaltung der Zollgesetze, sondern erfüllen an der Grenze weitere Aufgaben für lokale Behörden, wie etwa die Einhaltung veterinärmedizinischer, landwirtschaftlicher, medizinischer, regulatorischer, steuerlicher und patentrechtlicher Bestimmungen. Dies gilt auch für Waren, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Exportkontrolle
Alle Roche-Mitarbeitenden, die mit Aussenhandelsaktivitäten befasst sind, müssen von Transaktionen Abstand nehmen, welche durch nationale oder internationale Exportkontrollbestimmungen oder die Roche Standard Export Control Policy als unzulässig eingestuft sind.
Bevor Mitarbeitende eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Geschäftspartner eingehen, müssen sie prüfen, dass kein Eintrag in nationalen oder internationalen Verbotslisten vorliegt. Vor dem Export kommerzieller oder unentgeltlicher Waren, von Software oder Technologie, physisch oder elektronisch, innerhalb oder ausserhalb von Roche, ist sicherzustellen, dass der betreffende Artikel keiner Beschränkung unterliegt und keine Export-/Re-Export-Bewilligung der Behörden erforderlich ist. Manche Bestimmungsorte unterliegen umfassenden Aussenhandelsbeschränkungen, namentlich Embargos oder Sanktionen, und erfordern zusätzliche Kontrollen vor jedem weiteren Vorgehen.